naxid weddings, Hochzeitsvideografie - Impressum
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IMPRESSUM

Für den Inhalt dieser Webseite ist folgende Person verantwortlich:

Jürgen Holcik, MBA   ⦿   Dreherstraße 66/5/19   ⦿   1110 Wien   ⦿   Österreich

info@naxid-weddings.com   ⦿   www.naxid-weddings.com   ⦿   +43 660/775 36 27

naxid-weddings auf WKO

Haftungshinweis

Urheberrecht

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Sämtliche Daten, Texte und Bilder unterliegen meinem Eigentum. Meine Texte, Bilder und Grafiken unterliegen meinem geistigen Eigentum und sind deshalb urheberrechtlich von mir geschützt. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe, im Allgemeinen das Downloaden oder Kopieren einzelner Inhalte oder kompletter Seiten, insbesondere von Datenbanken meiner Website, können sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden. Die private Verwendung bedarf meiner ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines / Archivierung

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem -freischaffenden Fotografen/Videografen Jürgen Holcik-, im folgenden naxid weddings genannt, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 

 

“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von naxid weddings hergestellten und gefilmten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Rohmaterial, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Audiodateien, usw.)

Alle am Hochzeitstag aufgenommenen Lichtbilder, in welcher Form auch immer, sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Ändern der von naxid weddings aufgenommenen Lichtbilder ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von naxid weddings ist nicht gestattet. Die von naxid weddings aufgenommenen Lichtbilder sind das alleinige Eigentum von naxid weddings, welcher immer das Urheber-Persönlichkeitsrecht an den Lichtbildern behält.

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit der Ausführung dieser Vereinbarung und endet mit der Lieferung des Endprodukts durch naxid weddings.

 

naxid weddings ist nicht verpflichtet, die Lichtbilder dauerhaft zu Archivieren, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Die Lichtbilder werden im Regelfall nach 6 Monaten von den lokalen Speichermedien gelöscht.

 

Wenn naxid weddings am Hochzeitstag unsicheren Bedingungen sowie anstößigen oder illegalen Handlungen ausgesetzt ist, behält sich naxid weddings das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um eine solche Situation zu vermeiden, einschließlich dem Recht auf das Verlassen der Veranstaltung. In diesem Fall ist naxid weddings nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber geleistete Vorauszahlung zu erstatten.

 

Es gilt als vereinbart, dass naxid weddings bei Abschluss des Vertrages als exklusiver Videograf mit professionellem Videoequipment gebucht wird. Die gleichzeitige Berichterstattung  durch einen anderen Videografen oder Filmer mit professionellem Videogerät gibt naxid weddings das Recht, aber nicht die Verpflichtung, den geschlossenen Vertrag mit dem Auftraggeber sofort zu kündigen und die vom Auftraggeber bereits geleisteten Zahlungen einzubehalten. 

Storno / Ausfall

Sollte sich das Datum der Veranstaltung ändern, muss naxid weddings vom Auftraggeber zumindest 2 Monate vor dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin über Änderungen des Zeitplans oder des Standorts informiert werden. Wenn der Auftraggeber naxid weddings telefonisch benachrichtigt, muss innerhalb von 2 Tagen nach dieser Benachrichtigung eine schriftliche Bestätigung (via E-Mail) gesendet werden. Wenn sich das Datum der Veranstaltung ändert und die oben angegebene Frist nicht eingehalten wird, hat naxid weddings Anspruch auf 50% der vom Auftraggeber geleisteten Anzahlung als pauschalierten Schadenersatz. Der vereinbarte Restbetrag ist dann spätestens am neu festgelegten Veranstaltungstag fällig, wobei der Auftraggeber dafür verantwortlich ist, den von naxid weddings als pauschalierten Schadenersatz einbehaltenen Betrag zusätzlich auszugleichen. Wenn naxid weddings zum neu festgelegten Veranstaltungstag nicht verfügbar ist, wird die vom Auftraggeber geleistete Anzahlung von naxid weddings als pauschalierter Schadenersatz einbehalten.

Im Falle einer Stornierung kürzer 8 Monate vor Auftragstermin seitens des Auftraggebers, wird die aufgrund der Terminfixierung geleistete Anzahlung / Terminreservierungsgebühr von naxid weddings einbehalten. Bei einer Stornierung länger 8 Monate vor Auftagstermin, behält naxid weddings 50% der geleisteten Anzahlung als Aufwandsentschädigung für geführte Telefonate und Schriftverkehr ein.

​Ist naxid weddings aufgrund unvorhergesehener Einflüsse nicht in der Lage den Auftrag auszuführen, so bemüht sich naxid weddings um gleichwertigen Ersatz. Kann trotz aller Bemühungen kein Ersatz gefunden werden, so bezahlt naxid weddings die geleistete Anzahlung vollumfänglich zurück. Darüber hinaus können keinerlei Schadenersatzansprüche seitens naxid weddings, in welcher Form auch immer, geltend gemacht werden. 

Anzahlung / Bezahlung

Für die Herstellung der Lichtbilder gilt das schriftlich vereinbarte Paket (Vor-Vereinbarung), mit den jeweiligen Inhalten. 

Um den Hochzeitstermin (=Auftragstermin) verbindlich zu reservieren, hebt naxid weddings eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Honorars ein. Diese Zahlung ist auch als Terminreservierungsgebühr zu verstehen und nur bis 8 Monate vor Auftragstermin erstattungsfähig.

 

(Rest)Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, am Hochzeitstag fällig. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Zahlung nicht wie angegeben leistet, hat naxid weddings das Recht, diesen Vertrag ohne weitere Verpflichtung zur Rückerstattung von Geldern sofort zu kündigen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von naxid weddings. Im Falle von Nichtzahlung des Restbetrages, behält sich naxid weddings das Recht vor, die Lichtbilder solange nicht zu überlassen, bis der vollständige Betrag vom Auftraggeber beglichen ist.

Die durchschnittliche Dauer (Bearbeitungszeit) bis zur Fertigstellung liegt bei rund 10 Wochen ab Drehtag. Kürzere Übermittlungen können auf Wunsch und gegen Aufpreis separat vereinbart werden.

Reklamation / Haftung

Lichtbilder unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von naxid weddings und gelten bei Übergabe als final und endgültig. Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Das künstlerische Letztentscheidungsrecht liegt immer bei naxid weddings. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so werden dem Auftraggeber die Mehrkosten von 80€ pro Stunde separat in Rechnung gestellt. 

Der Auftraggeber erkennt hiermit an, dass naxid weddings möglicherweise aufgrund diverser Richtlinien oder Regeln am Veranstaltungsort seitens des Veranstalters, der die Zeremonie oder den Veranstaltungsort durchführt, eingeschränkt ist. naxid weddings hält sich für die dadurch möglicherweise entstehenden Auswirkungen solcher Einschränkungen auf die Lichtbilder schadlos.

naxid weddings verwendet Kameratechnologien, die ein simultanes Speichern auf zwei Speicherkarten ermöglichen. Sollte es trotz dieser redundanten Sicherheit zu Ausfällen an der Hardware jeglicher Art kommen, die in weiterer Folge Teile der Lichtbilder unbrauchbar machen, kann an naxid weddings keinerlei Schadenersatzanspruch, in welcher Form auch immer, gestellt werden.

Die gesamte Haftung von naxid weddings für Ansprüche, Verluste, Schäden oder Verletzungen, die sich aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ist auf die vom Auftraggeber für die Dienstleistungen gezahlten Gebühren beschränkt. In keinem Fall haftet naxid weddings für Folgeschäden oder Strafschäden jeglicher Art, selbst wenn der Auftraggeber naxid weddings über Umstände informiert, die zu solchen Schäden führen können. 

Veröffentlichungsrecht

Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass naxid weddings die entstandenen Lichtbilder zur Eigenwerbung in dessen Portfolio bzw. auf dessen Online-Plattformen (Social Media, insbesondere Facebook, Instagram, Youtube, Vimeo und vergleichbares, sowie auf dessen Webseite) benutzen darf, andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Falls sich der Auftraggeber gegen eine Veröffentlichung durch naxid weddings entscheidet, entfällt der im Preis einkalkulierte Rabatt in Höhe von € 200,- 

Mit der Übergabe der Lichtbilder an den Auftraggeber durch naxid weddings, erhält dieser ausschließlich ein privates Nutzungsrecht zur Verwendung der Lichtbilder. Eine Nutzung, welche über dieses private Nutzungsrecht hinaus geht (u.a. aber nicht ausschließlich die kommerzielle Nutzung, die Online-Veröffentlichung oder das Weiterverkaufen) muss separat und in Schriftform durch naxid weddings genehmigt werden.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

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